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20.01.2022
BASIKNET

Einheitlicher EU-Führerschein kommt – Umtauschpflicht teilweise verlängert

In der Ausgabe von 1/2022 erfahren Sie alles über die Umtauschpflicht und Fristen für den einheitlichen EU-Führerschein

Haben Sie noch einen „rosa Lappen“? Oder schon eine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat?

In jedem Fall müssen Sie Ihren bisherigen Führerschein umtauschen, wenn er vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Dies gilt auch für fahrzeugführende Personen in Handwerksbetrieben. Fahrzeugführende im Handwerk sollten bei der Übertragung der bisherigen PKW-Klassen 2 und 3 auf Besonderheiten achten.

  Einheitlicher EU-Führerschein kommt

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