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Arbeitssicherheit im Metallhandwerk

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A: Vertragliche Grundlagen

  1. Geltung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH (nachfolgend „BASIKNET“ genannt) und einem Kunden direkt zustande kommenden Rechtsgeschäfte und vorvertraglichen Verhandlungen im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von BASIKNET. BASIKNET kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
    2. BASIKNET erbringt für ihre Kunden:
      1. Dienstleitungen: Arbeitssicherheitstechnische Betreuung und betriebsärztliche Betreuung durch Auftragsvergabe an zugelassene Ärzte sowie die Beratung und Schulung zu Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung.
      2. Überlassung von browserbasierten Anwendungen als „Software as a Service“ (SaaS), nachfolgend „Arbeitsschutzportal“ genannt.
    3. Dieser Teil A der AGB betrifft übergreifende vertragliche Grundlagen. Teil B enthält spezielle AGB für Dienstleistungen. Teil C stellt die Nutzungsbedingungen für die Überlassung des Arbeitsschutzportals dar und Teil D die Nutzungsbedingungen für Probezugänge und Demo-Versionen zum Arbeitsschutzportal.
    4. Bei Verträgen über fortlaufende Dienstleistungen bzw. Bereitstellungen laufender Onlineanwendungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle Folgelieferungen, auch wenn sich BASIKNET in Zukunft nicht auf diese beruft. Abweichende Bedingungen eines Kunden, die BASIKNET nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für BASIKNET unverbindlich, auch wenn BASIKNET ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    5. BASIKNET führt die vertraglichen Leistungen nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Sie darf die Leistungen ganz oder teilweise an geeignete Unterauftragnehmer weitergeben.
    6. Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine verlängern sich, wenn die Leistungserbringung aus von BASIKNET nicht verschuldeten Gründen gestört ist.
  2. Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen der BASIKNET berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
      BASIKNET kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert BASIKNET die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
    2. Alle Rechnungen sind 10 Kalendertage nach Zugang fällig und frei Zahlstelle ohne Abzug zu bezahlen.
    3. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Teil A, Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
    5. Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann BASIKNET vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. BASIKNET ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
    6. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber BASIKNET zu erfüllen, kann BASIKNET bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde hat BASIKNET frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren.
    7. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass BASIKNET die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
  3. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
    1. Kunde und BASIKNET benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und BASIKNET erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
      Der Kunde ist verpflichtet, BASIKNET soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
    2. Der Kunde hat ferner dafür zu sorgen, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von BASIKNET zur Verfügung steht.
      Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von BASIKNET unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
    3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden.
    4. Der Kunde wird BASIKNET bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche von BASIKNET gegen Vorlieferanten.
    5. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
      Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
    6. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind.
  4. Störungen bei der Leistungserbringung
    1. Wenn durch eine Ursache, die BASIKNET nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“) wird, verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
    2. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann BASIKNET auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
    3. Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von BASIKNET vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von BASIKNET innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.
      Gerät BASIKNET mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffenen vertraglichen Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BASIKNET beruht.
    4. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von BASIKNET zu vertreten ist.
  5. Sachmängel und Aufwendungsersatz
    1. BASIKNET leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Software wird bereitgestellt, wie sie ist gemäß den Beschreibungen in den Produktblättern (vgl. Teil C, Ziffer 1.1). Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von BASIKNET von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
      Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
      Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend.
    2. Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    3. Eine abnahmefähige Leistung der BASIKNET gilt spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die Schlussrechnung als abgenommen. In sich abgeschlossene Teilleistungen (z.B. eine Betreuungsaktion) gelten spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die entsprechende Teilrechnung als erfolgt.
    4. BASIKNET kann Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit
      1. BASIKNET aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
      2. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
      3. zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.
  6. Rechtsmängel
    1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet BASIKNET nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
      BASIKNET haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.
    2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von BASIKNET seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich BASIKNET. BASIKNET und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
      Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er BASIKNET angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
    3. Werden durch eine Leistung von BASIKNET Rechte Dritter verletzt, wird BASIKNET nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
      1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
      2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
      3. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn BASIKNET keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
      Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
    4. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 5.2.
  7. Haftung
    1. BASIKNET haftet dem Kunden stets für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.
    2. BASIKNET haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer bei dem Fall, dass eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
      Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
      Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Für die Verjährung gilt Ziffer 5.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
    3. Aus einer Garantieerklärung haftet BASIKNET nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 6.2.
    4. Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten haftet BASIKNET nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von BASIKNET tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung von BASIKNET vereinbart ist.
    5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
  8. Datenschutz
    1. BASIKNET wird mit dem Kunden datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen.
    2. Veranstaltungen (vgl. Teil B, Ziffer 2.5): zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen werden die vom Kunden übermittelten Teilnehmerdaten maschinell verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Veranstaltungsteilnehmern bekannt gemacht, es sei denn, der Kunde oder der Teilnehmer widerspricht der Namensnennung vor Beginn der Veranstaltung.
      Es ist möglich, dass auf Fotos, die während einer Veranstaltung gemacht werden, Teilnehmer zu erkennen sind. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch BASIKNET.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
    2. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Vertragsbedingungen und dem Angebot geht das Angebot vor.
    3. Sollte eine Regelung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Vertragspartner anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung vereinbaren, welche dem wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
    4. BASIKNET ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird BASIKNET ihre Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird wirksam, wenn ein Kunde nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
    5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin.

Berlin, 11. Oktober 2023

Teil B: Vertragsbedingungen bei der Erbringung von Dienstleistungen

  1. Vertragsgegenstand
    1. BASIKNET erbringt die Dienstleistung gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung. BASIKNET erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
    2. Der Vertragsgegenstand kann aus einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringende Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
  2. Laufzeit, Kündigung
    1. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Dies gilt nicht, sofern Abweichendes vereinbart ist.
    2. Das Recht auf außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    3. Kündigungen sind nur schriftlich wirksam.
  3. Durchführung der Dienstleistung
    1. BASIKNET erbringt die Dienstleistungen durch geeignete Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von BASIKNET besteht nicht.
    2. BASIKNET bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    3. Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern nicht weisungsbefugt.
    4. Sofern BASIKNET die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Die schriftliche Darstellung erfolgt als schriftlicher Bericht und/oder als Eintragung im Online-Arbeitsschutzportal.
    5. BASIKNET führt Veranstaltungen (Seminare, Schulungen, Trainings und Unterweisungen) als Online- und/oder Präsenz-Veranstaltungen entgeltlich und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Software-Lizenzverträgen sowie als Informationsveranstaltungen unentgeltlich durch. Hierzu gehören auch Inhouse-Veranstaltungen für einen Kunden.
  4. Mitwirkungspflichten
    1. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass BASIKNET die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. BASIKNET darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer wenn BASIKNET erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.
    2. Der Kunde hat die Dienstleistungserbringung durch BASIKNET zu beobachten.
  5. Nutzungsrechte
    1. An den Dienstleistungsergebnissen, die BASIKNET im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben oder im Online-Arbeitsschutzportal eingetragen hat, räumt BASIKNET dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei BASIKNET.
    2. Veranstaltungen (vgl. Ziffer 2.5): BASIKNET räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.
  6. Vergütung
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann BASIKNET die Vergütung frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss erhöhen, wenn die erhöhte Vergütung dem aktuellen Listenpreis von BASIKNET entspricht. Weitere Erhöhungen können frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden einer vorangegangenen Erhöhung erfolgen. Eine Erhöhung wird 3 Monate nach Ankündigung wirksam.
    2. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als fünf Prozent erhöhen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit einer solchen Erhöhung kündigen.
    3. Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und BASIKNET im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.
    4. Bei Terminabsagen von Beratungen oder Begehungen vor Ort durch den Auftraggeber wird eine Vergütung auf Basis des vertraglich vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatzes wie folgt fällig: Bis zum 5. Arbeitstag vor dem Termin ist die Terminabsage kostenfrei. Bei einer Terminabsage Vom 4. – 2. Arbeitstag vor dem Termin werden 50 % eines Tagessatzes zur Zahlung fällig. Bei einer Terminabsage 1 Tag vor dem Termin oder bei einem Terminausfall ohne Absage werden 100 % eines Tagessatzes zur Zahlung fällig. BASIKNET ist nicht zur Nachleistung verpflichtet.
    5. Schriftliche Abmeldungen von Veranstaltungen (vgl. Ziffer 2.5) können bis zwei Wochen vor Beginn kostenfrei erfolgen. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zu einer Woche vor Beginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR plus MwSt. Bei einem späteren Rückstritt oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Veranstaltungsgebühr fällig. Jederzeit kann der Kunde oder die Kundin einen Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin benennen.
    6. Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder durch BASIKNET, gleich aus welchem Grund, behält BASIKNET den Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachte Leistungen. Bei Beendigung eines Vertrages mit mehrjährigen Leistungen und jährlichen Ratenzahlungen vor Ablauf des Betreuungsintervalls sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig und zu begleichen.
  7. Leistungsstörungen
    1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat BASIKNET dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist BASIKNET verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
      Diese Pflicht von BASIKNET besteht nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis rügt.
    2. Ändern oder Absagen einer Veranstaltung (vgl. Ziffer 2.5): In besonderen Situationen ist BASIKNET berechtigt, den Programmablauf geringfügig zu ändern oder einen Ersatzreferenten zu stellen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt von der Anmeldung. Muss BASIKNET eine Veranstaltung zeitlich oder räumlich verlegen oder ganz absagen, benachrichtigt BASIKNET die angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen sofort. Ist die Teilnahme aufgrund einer Termin- oder Ortsverschiebung nicht möglich, kann der Vertrag gekündigt werden. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht, außer in Fällen grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von BASIKNET bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen.

Berlin, 11. Oktober 2023

Teil C: Nutzungsbedingungen für die Überlassung von browserbasierten Anwendungen als „Software as a Service“ (SaaS)

Vorbemerkungen

BASIKNET hat ein Arbeitsschutzportal als modular aufgebaute Software entwickelt. Die Software ist urheberrechtlich zu Gunsten von BASIKNET geschützt. Es handelt sich um browserbasierte Anwendungen, die den Kunden als „Software as a Service“ (SaaS) bereitgestellt werden. Die Software dient insbesondere der Information über und der fachgerechten Erledigung von unterschiedlichen Aufgabengebieten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung in privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

BASIKNET aktualisiert laufend die fachlichen Inhalte der Software, z.B. aufgrund von geänderten Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie technischer Regelwerke. Die bereitgestellten fachlichen Inhalte dienen lediglich als Hilfestellung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine rechtliche Beratung. Für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich.

  1. Leistungen
    1. BASIKNET stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software mit den vertraglich vereinbarten Programmmodulen, in ihrem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Kunde bzw. die Kundin wählt zwischen drei Software-Paketen aus:
      1. FASI-Modul für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
      2. Arbeitsschutzportal
      3. basik-pro, das Kombi-Paket a. und b.
      Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und ergänzend aus den Produktblättern der drei obigen Softwarepakete, die Sie hier nachlesen können: Link zu den Produktblättern einfügen
      Der Source Code der Software ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht zur Verfügung gestellt.
    2. Übergabe für die vertraglichen Leistungen von BASIKNET ist der Routerausgang des von BASIKNET genutzten Rechenzentrums.
    3. BASIKNET schult die vom Kunden benannten Nutzer und Nutzerinnen der Software einmalig online per Videokonferenz. Diese Schulung dauert üblicherweise nicht länger als zwei Stunden.
    4. Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
    5. BASIKNET kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen und wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.
  2. Vertragsabschluss, Laufzeit und Vertragsbeendigung
    1. Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Software-Lizenzvertrages durch Freischaltung des Softwarepaketes für den Kunden zustande. Von dem Kunden wird ein administrativer Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin persönlich benannt, der/die als Kunden-Admin weitere Nutzer und Nutzerinnen freischalten kann.
    2. Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertrag kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Dies gilt nicht, sofern Abweichendes vereinbart ist.
    3. Das Recht auf außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. Kündigungen sind nur schriftlich wirksam.
  3. Nutzungsumfang
    1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen über das Internet zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung, z.B. einer App (soweit vorhanden) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen.
    2. Der Kunde darf auch unternehmensexternen Personen zur Nutzung der Software berechtigen, z.B. Berater, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, soweit es sich nicht um einen direkten Wettbewerber zum Softwareangebot von BASIKNET handelt.
    3. BASIKNET ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
    4. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde BASIKNET auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
    5. BASIKNET kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann BASIKNET den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. BASIKNET hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.
    6. Der Anspruch von BASIKNET auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
  4. Verfügbarkeit, Leistungsmängel
    1. Die Software steht an 7 Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der Software beträgt 98 % pro Jahr abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit in einem Zeitraum zwischen 18 Uhr und 22 Uhr vorgenommen, soweit nicht aus unaufschiebbaren Gründen ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist. Die Dauer einer Unterbrechung übersteigt in der Regel 5 Minuten nicht.
    2. Es können Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von BASIKNET liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von BASIKNET handeln, von BASIKNET nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und die technische Infrastruktur können Einfluss auf die Leistungen von BASIKNET haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von BASIKNET erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
    3. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung von BASIKNET wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
  5. Datenschutz
    1. Soweit BASIKNET auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. BASIKNET wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit BASIKNET die Details für den Umgang mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren, erforderlichenfalls im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28, Abs. 3 DSGVO.
    2. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes BASIKNET von Ansprüchen Dritter frei.
    3. Für das Verhältnis zwischen BASIKNET und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt der Kunde die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten, außer wenn BASIKNET etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihr zuzurechnende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme von BASIKNET durch die betroffene Person. BASIKNET wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.
    4. BASIKNET gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    5. BASIKNET wird Sicherheitsprogramme, z.B. Virenscanner und Firewalls, einsetzen, um unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden und die Übermittlung schädigender Daten zu verhindern, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist. BASIKNET ist berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Kunden zu löschen und wird den Kunden hiervon unterrichten.
      Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.
  6. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
    2. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Er wird keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln und keine Daten oder Inhalte, z.B. Fotos einstellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen bzw. die fremden Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. BASIKNET prüft die Inhalte nicht auf ihre Richtigkeit.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, BASIKNET von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von BASIKNET.
    4. Im Falle eines trotz der Sicherungsmaßnahmen gemäß Ziffer 5.5 eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Server im Rechenzentrum übertragen, wobei BASIKNET den Kunden nach Möglichkeit unentgeltlich technisch unterstützt.
    5. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten einfachen Verstößen ist BASIKNET berechtigt, die Nutzung der Software durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwände, die BASIKNET durch die genannten Maßnahmen entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Weitere Ansprüche von BASIKNET bleiben unberührt.
  7. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
    1. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. BASIKNET bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  8. Störungsmanagement
    1. BASIKNET wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Schwerwiegende Störungen liegen vor, wenn ein Fehler die Nutzung der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Schwerwiegende Störungen werden von BASIKNET prioritär überprüft und möglichst unverzüglich abgestellt. Eine sonstige Störung beruht auf einem Fehler, der die Nutzung der Software durch einen Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt. BASIKNET wird unverzüglich Maßnahmen einleiten, um die Störungsursache zu lokalisieren und abzustellen.
    2. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der bereitgestellten Software dar, teilt BASIKNET dies dem Kunden unverzüglich mit.
    3. BASIKNET wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und BASIKNET bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

Berlin, 11. Oktober 2023

Teil D: Nutzungsbedingungen für einen Probezugang als Demo-Versionen von browserbasierten Anwendungen

Die Vorbemerkungen und Regelungen im Teil C: Nutzungsbedingungen für die Überlassung von browserbasierten Anwendungen als „Software as a Service“ (SaaS) gelten entsprechend für die Nutzungsbedingungen für einen Probezugang als Demo-Versionen von browserbasierten Anwendungen, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen genannt sind.

  1. Vertragsabschluss
    1. Für die Online-Nutzung eines Probezugangs als Demo-Version der Software ist eine Registrierung durch einen Bevollmächtigten des Kunden erforderlich. Die Anmeldung für einen Probezugang kann persönlich oder per E-Mail oder über das Online-Arbeitsschutzportal oder über die Homepage des Anbieters www.basiknet.de erfolgen. Pflichtbestandteile der Anmeldung sind: unternehmensbezogene Angaben und Kontaktdaten des Ansprechpartners.
    2. Eine Mehrfachregistrierung oder eine Registrierung unter falschem Namen ist nicht zulässig. Der Kunde sichert zu, dass alle Angaben bei der Registrierung wahrheitsgemäß aktuell, verfügbar und vollständig sind. Er ist verpflichtet, BASIKNET Änderungen seiner Daten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
    3. Nach der Registrierung übersendet BASIKNET dem Kunden an die angegebene E-Mailadresse die Nutzungsbedingungen sowie Benutzername und Passwort als Probezugang. Damit kann die Software als SaaS-Lösung genutzt werden.
    4. Durch den erstmaligen Login mit den übersandten Zugangsdaten erkennt der Kunde an, die Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Mit dem erstmaligen Login durch den Kunden tritt dieser Nutzungsvertrag in Kraft.
    5. Der Kunde hat sein Passwort und seine Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln und diese sowie sein Benutzerkonto gegen unbefugte Zugriffe zu sichern.
  2. Vertragsgegenstand und Nutzungsrechte
    1. Vertragsgegenstand ist das Software-Programmpaket des Arbeitsschutzportals, welches der Kunde ausgewählt hat. Aus diesem Programmpaket ergibt sich der Funktionsumfang der modular aufgebauten Software.
    2. BASIKNET stellt dem Kunden das gewählte Programmpaket als SaaS-Lösung zum Testen zur Verfügung. Der Leistungsumfang der drei zur Auswahl stehenden Programmpakete ist in den drei Produktblättern gemäß Teil C, Ziffer 1.1 beschrieben.
    3. BASIKNET räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, das Programmpaket als SaaS-Lösung probeweise zu nutzen.
    4. Der Kunde kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BASIKNET die Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag übertragen.
  3. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde wird sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen bei der Nutzung der Software beachten. Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt wird er die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen.
  4. Vertragslaufzeit und Vergütung
    1. Der Vertrag zur probeweisen Nutzung des vom Kunden gewählten Programmpaketes beginnt mit Abschluss der Registrierung gemäß Ziffer 1.4. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Tage, soweit zwischen dem Kunden und BASIKNET keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Nutzungsvertrag endet automatisch nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
    2. Der Probezugang wird dem Kunden für den Testzeitraum kostenlos bereitgestellt.
    3. Der Nutzungsvertrag für den kostenlosen Probezugang endet vorzeitig, sobald der Kunde die Software ständig nutzen möchte und einen entgeltlichen SaaS-Vertrag gemäß Punkt C abschließt.
    4. Der Vertrag zur unentgeltlichen probeweisen Nutzung der Software kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  5. Leistungsänderungen
    1. BASIKNET kann die Leistung innerhalb des unentgeltlichen Testzeitraumes jederzeit ändern.

Berlin, 11. Oktober 2023